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AGB

1. Veranstalter

 

Der Veranstalter der NEXO ist OFFLINE Entertainment (z. Hd. Ricki Wölbling)

Schmiedestraße 2, 04229 Leipzig.

Unternehmer: Ricki Wölbling

Telefon: +49 (0) 178 35 47 129

E-Mail: rick.woelbling@nexo-nerd-expo.com

Umsatzsteuernummer gemäß §27a UstG: DE59 062 378 152

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(Im nachfolgenden „Veranstalter“ genannt.)

2. Geltungsbereich

a) Veranstalter: Siehe Punkt "1. Veranstalter
 

b) Für Bestellungen von Tickets für die NEXO über das Internet gelten ausschließlich die vorliegenden Bedingungen, welche der Käufer mit Absenden seiner Bestellung akzeptiert.

c) Die nachfolgenden Bedingungen für den Besuch der Veranstaltung gelten darüber hinaus zwischen der Inhaberin/dem Inhaber einer Eintrittskarte („Besucherin“/“Besucher“) und OFFLINE Entertainment als Veranstalter der NEXO - Nerd Expo („Veranstalter“).

d) Über die AGB's hinaus werden weitere Regeln auf folgenden Seiten definiert: Rules & Infos
Jeder Besucher des Festivals ist ebenfalls verpflichtet die dort definierten Verbote & Regeln einzuhalten.


3. Haftung des Veranstalters

a) Die vertragliche und gesetzliche Haftung des Veranstalters für Schäden gleich welcher Art ist ausgeschlossen.​Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die der Veranstalter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

 

4. Vertragsschluss

 

a) Das Bestellen von Eintrittskarten stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Ein solcher Vertrag kommt erst mit dem Erhalt einer per E-Mail versendeten, Auftragsbestätigung, sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden Text ABG genannt) zustande. Der Eintrittskartenbesteller (Besucher) erhält innerhalb von 14 Tagen nach Bezahlung die Auftragsbestätigung. Unsere Besucher erklären sich mit der Geltung der AGB einverstanden.

 

b) Wir behalten uns vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Innerhalb der nächsten 14 Tage nach Bestellung teilen wir die Ablehnung der Bestellung mit.

 

c) Sollten wir die Veranstaltung vor beginn dieser absagen müssen, so erstatten wir den vollen Ticketpreis zurück. Sollten wir die Veranstaltung verlegen, muss die Stornierung des Besuchers innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Verlegung erfolgen. Die Rückzahlung der Eintrittskarten erfolgt in beiden Fällen nach 90 Tagen, oder 90 Tage nach dem  Erhalt der Eintrittskarten insofern sie physisch begrenzt sind.

 

d) Die Gültigkeit bezieht sich auf das einmalige Betreten des Veranstaltungsgeländes an den ausgewiesenen Daten auf dem Eintrittskarten.


e) Rückgabefrist: Nach Kaufabschluss besteht 14 Tage kostenloses Stornierungs-/Rückgaberecht. Danach ist eine Stornierung/Rückgabe des Tickets nicht mehr möglich. Des weiteren gilt, ab 30 Tage vor Veranstaltung ist eine Stornierung/Rückgabe des Tickets ebenfalls nicht mehr möglich.

 

5. Durchführung

 

a) Die NEXO, im Nachfolgenden „Veranstaltung“ genannt, findet im XXXX statt. Hierzu wird XXXX das Außengelände genutzt. Sollten wir den Ort der Veranstaltung ändern, wird dies rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Diese ABG gelten genauso für das Veranstaltungsgelände und dessen Zuwege.

 

b) Sollten Eintrittskarten verloren gehen besteht kein Anspruch auf Ersatz. Gleiches gilt für das beschädigen der Eintrittskarten bis zur Unkenntlichkeit.

 

6. Zutritt zur NEXO

 

a) Das Veranstaltungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Die Eintrittskarte muss am Eingang vom Besucher gegenüber dem NEXO-Team vorgezeigt werden.

 

b) Die Teilnahme an der NEXO ist erst mit erreichen des 18. Lebensjahres gestattet. Zum Nachweis der Volljährigkeit wird am Einlass das Alter auf einem gültigen Ausweisdokument kontrolliert.

 

c) Als Altersnachweis ist ein amtlich beglaubigtes Lichtbild-Dokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) im Original mitzuführen. Dieser ist auf Verlangen des NEXO-Teams vorzulegen.

 

d) Der Zutritt für Haustiere ist zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Ausnahmen hierfür bilden Blindenführhunde.

 

e) Wir als Veranstalter behalten uns das Recht vor, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, sollte dafür ein wichtiger Grund gegeben sein. Ein solcher wichtiger Grund ist unter anderem, aber nicht abschließend, gegeben wenn der Besucher:

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  • Illegale Drogen konsumiert hat

  • Gewaltbereitschaft zeigt - gegen bestehendes Hausrecht verstößt

  • homophobe/menschenverachtende/radikale Gesinnung zeigt

  • verbotene Gegenstände bei sich trägt (Erläuterung in Absatz 5 NEXO AGB)

  • Widerstand gegen das NEXO-Sicherheitsteam leistet

 

f) Droht eine Überfüllung einzelner Räumlichkeiten oder Bereiche, ist das NEXO-Sicherheitsteam dazu befugt, den Zutritt temporär zu verweigern. Den Anweisungen des Sicherheitsteams ist Folge zu leisten.

 

g) Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch Securitys/Volunteers vor Ort durchgeführt werden (z.B. Taschenkontrollen). Gefährliche/Verbotene Gegenstände (z.B. Glasflaschen) können einbehalten werden. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

Bitte beachte: Eine Lagerung & Abholung von einbehaltenen Gegenständen zu einem späteren Zeitpunkt ist NICHT möglich. Du hast vor Betritt der Veranstaltung die Möglichkeit, den/die Gegenstände z.B. in deinem Auto abzulegen.

 

h) Wir beschränken die maximale Größe für Gepäckstücke, die in der Garderobe abgegeben werden können auf Handgepäckgröße. (55 x 40 x 23 cm)

 

i) Der Besucher trägt die Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung sämtlicher in den Garderoben gelassenen Gegenstände.

j) Bei der NEXO können Programmänderungen eintreten – auch noch in letzter Minute. Ansprüche in jeglicher Art (z.B. Ticketerstattung) des Besuchers/der Besucherin wegen Änderungen des Angebots/Programms, bzw. der Bands, Creator usw. bestehen nicht.

 

7. Verbotene Gegenstände

 

a) Auf dem Veranstaltungsgelände sind im Nachfolgenden genannte Gegenstände verboten:

 

  • Waffen nach §1 Abs. 2 WaffG sowie § 2 Abs. 2-4 WaffG  (+ Anlage 2)

  • Illegale Drogen und Rauschmittel

  • Glas-Flaschen, Trinkrucksäcke, Dosen, Kanister, Fässer

  • Glasbehälter aller Art, Besteck aus Metall o. Plastik

  • Speisen & Mahlzeiten (Snacks sind gestattet!)

  • Laserpointer, Aggregate und Autobatterien

  • Alle Arten von Fortbewegungsmitteln

  • Megaphones, Vuvuzelas, Walky-Talkies

  • gefährliche Gegenstände jeglicher Art

  • Tiere/Haustiere (Ausnahme Blindenhunde)

  • Pyrotechnik, Himmelslaternen, Wunderkerzen, Fackeln

  • Spiritus, Benzin oder anderer brennbarer Flüssigkeiten (z.b. Hairspray)

  • Fremdenfeindliches, homophobes oder propagandistischen Material

  • Große Rucksäcke, Koffer, Große Taschen (Gürteltaschen & Gymbags sind gestattet)

  • Getränke dürfen nur in Originalverschlossenen Kunststoffflaschen o. Tetrapacks mitgeführt werden.

(Bitte beachte die Getränke Regeln!)

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b) Während der Veranstaltung oder der Einlasskontrolle erklärt sich unser Besucher damit einverstanden, sich einer Taschen- und Leibesvisitation zu unterziehen um ggf. verbotene Gegenstände zu identifizieren und, sofern im gesetzlichen Rahmen, diese an der Garderobe abzugeben.

 

8. Cosplay Regeln

 

Folgende Kostüme sind nicht gestattet:

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Wir behalten uns vor, Kostüme, die Armee/Kriegsrelevante Uniformen aus der Zeit von 1914 - 1918 und 1933 - 1945 sowie von Terrororganisationen darstellen oder daran angelehnt sind, abzulehnen.

Wir verpflichten alle Cosplayer bei der Darstellung von Zeichen und Symbolen §86a des StGB zu beachten. Zeichen aus der Zeit von 1933 - 1945 müssen vollständig vom Cosplay, Flaggen, etc. entfernt sein. Überzeichnungen sind NICHT gestattet.

 

Intimbereich und Gesäß müssen ausreichend von Kleidung bedeckt sein. Das gilt für alle Geschlechter. (Oberkörper nicht betroffen!)

 

Folgende Regeln sind für Kostüme einzuhalten:

 

Maximalmaße für ausladende Kostüme

 

  • Röcke/Kleider: max. 2 m Durchmesser und zusammenquetschbar

  • Höhe des Kostüms inklusive Flügel und Kronen: max. 2,30 (Ausnahme: Im Außenbereich sind nach vorheriger Genehmigung durch das NEXO Team bis zu 3,50 m erlaubt.)

  • Flügel breite: max. 2,5 m Gesamtbreite & müssen auf 1,25 m Breite zusammen faltbar sein

 

Rüstungsteile aus Metall müssen fest am Körper befestigt sein, lose Teile müssen dem Cosplay-Check vorgestellt werden.

Make-up sowie zum Kostüm gehörige "Verschmutzungen" dürfen nicht abfärben.

 

Entstandene Verunreinigungen und Schäden, die durch das Tragen des Cosplays entstehen, müssen von euch persönlich in Ordnung gebracht werden. Ggf. fallen Reinigungskosten oder Ähnliches an.

Bei abstehenden "Anbauten" von eurem Kostüm solltet ihr unbedingt darauf achten, dass ihr niemanden damit verletzt oder Gegenstände beschädigt.

 

Das Führen von Waffen im Sinne der deutschen Waffengesetze ist in der Öffentlichkeit verboten. Auf unserer Veranstaltung ist darüber hinaus auch folgendes nicht gestattet:

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Gegenstände aus unzulässigen Materialien. Dazu gehören:

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  • Alle Metallarten (Ausnahmeregelung für Griffe, findet ihr weiter unten.)

  • Glas & Plexiglas (aufgrund der Schärfe insbesondere bei Hieb- und Stichwaffenimitationen)

  • Holz o. Holzkern bis zu einer Dicke von 4 cm (z. B. Baseballschläger)

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Softair-, Paintball- und Gotcha- Waffen, die funktions-/schussfähig sind, sind ausnahmslos verboten. Magazine dürfen nicht mit Munition be-ladbar sein. Die Schusswaffe muss mit einer Roten/Orangenen Kappe als Fake/Replika gekennzeichnet sein.

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  • Pyrotechnik und Explosivkörper wie z.B. Knallkörper, Raketen usw.

  • Schlagringe, Totschläger, Stahlruten

  • Schreckschuss- und Gaspistolen

  • Echte und verwechslungsähnliche Munition z.B. Patronen, Handgranaten

  • Hieb- und Stichwaffen mit scharfer Klinge o. Spitze​

  • Wurfwaffen mit scharfer Klinge o. Spitze (z.B. Kunai o. Wurfsterne)

  • Echte Schwerter, Säbel und Messer

  • KO-Spray

  • Taser oder andere Elektrowaffen jeglicher Art

 

Waffenimitate und Waffen, die nicht unter das Waffengesetz fallen, können unter Berücksichtigung der hier genannten Regelungen mitgebracht werden. Erlaubt sind:

 

Waffenimitationen aus Holz, Pappe, Plastik, Weichmaterial, Schaumstoffen oder thermoplastischen Werkstoffen (z.B. Schwerter, Sensen, Gehstöcke und Stäbe) sowie aus einer Kombination daraus. (z.B. Schaumstoff- oder Latexnachbildungen mit Stabilisationskern) Waffenimitate, Waffen & Gehstöcke dürfen einen Metallgriff haben, solange dieser nicht mehr als 20% der Gesamtlänge des Gegenstandes einnimmt. (Dies gilt ausschließlich für Griffe!)

 

  • LARP-Waffen („Live Action Role Play“ – im allgemeinen Schaumstoffnachbildungen, oft mit einem Fieberglaskern – kein Metallkern!)

  • Spitzen aus biegsamen, nachgiebigen Material

  • Sensenblatt max. 2 m lang

  • Schilde bis zu einem Durchmesser von max. 2 m

  • Funktionslose Bögen ohne echte Sehnen, max. 2 m und Köcher mit Pfeilattrappen

  • Wurfwaffen aus weichen, biegsamen Materialien ohne festen Kern

 

9. Hausordnung und Verhalten

 

a) Auf dem Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Personal des XXXX, vom Veranstalter und vom NEXO-Team ausgeübt.

 

b) untersagte Verhaltensweisen:

 

  • Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten

  • Das betreten von für Besucher gesperrten Bereichen, wie z.B. Backstage

  • Störung der Programmpunkte

  • Alle Notausgänge, sowie Flucht- und Rettungswege müssen in voller Breite zugänglich bleiben

  • Vandalismus oder mutwillige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Veranstaltungsortes

  • Mitführen von unter Absatz 6 NEXO AGB genannten, verbotenen Gegenständen

  • Straftaten - Androhungen von körperlicher Gewalt

  • Das Rauchen ist nur außerhalb von Innenräumen gestattet. Dies gilt auch für E-Zigaretten.

  • Das Anbringen von Stickern, Fahnen oder Plakatierung an Zäunen, Mauern, Bäumen

  • Verkauf oder auslegen von Werbemitteln ohne Absprache mit uns ist verboten.

  • Das Verunreinigen des Veranstaltungsgeländes durch z.B. Abfall

  • Das Abspielen von lauter Musik über Audiogeräte wie z.B. Bluetooth Boxen ist untersagt. 

  • Anordnungen des NEXO-Teams nicht zu befolgen bei z.B. Eingangskontrollen

  • sexuelle Andeutungen, Belästigung oder Übergriffe

 

c) Bei Verstoß oder Unterlassen einer oder mehrerer genannten Verhaltensweisen sind der Veranstalter und/oder sein Sicherheits-Personal sowie das Hauspersonal der Eventlocation dazu berechtigt, den Besucher ohne Erstattung des Eintrittspreises des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. Dieses Hausverbot wird notfalls mit Zuhilfenahme der örtlichen Polizei durchgesetzt.

 

10. Programm

 

a) Das Recht auf Änderungen am angekündigten Programm behalten wir uns vor. Ansprüche des Besuchers bei zumutbaren und/oder unwesentlichen Änderungen bestehen hierbei nicht.

 

b) Teile des Programms können in englischer Sprache gehalten werden. Hierfür stellen wir keine Übersetzung bereit und Ansprüche diesbezüglich sind Ausgeschlossen.

 

c) Die Teilnahme an Programmpunkten kann nicht sichergestellt werden, da unser NEXO-Team zur Sicherheit unserer Besucher auf die maximale Besucherzahl in den Räumlichkeiten achten wird.

 

d) Sollte sich der Ablauf des Programms verzögern bestehen keine Ersatzansprüche seitens der Besuchern.

 

11. Anmeldung & Absage Aussteller

 

a) Im Falle einer Absage des Ausstellers gelten folgende Regeln:

Wenn ein Aussteller seinen Stand auf der NEXO - Nerd Expo
nach Zusage (Akkreditierung) durch die Veranstaltung absagt/storniert, wird f
olgender prozentualer Anteil der Angebotssumme in Rechnung gestellt:
 

  • ab Zusage (Akkreditierung) durch die Veranstaltung: 20% der Angebotssumme (Brutto)

  • ab 6 Monate vor Event: 30% der Angebotssumme (Brutto)

  • ab 3 Monate vor Event: 60% der Angebotssumme (Brutto)

  • ab 1 Monat vor Event: 80% der Angebotssumme (Brutto)

  • ab 2 Wochen vor Event: 100% der Angebotssumme (Brutto)

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Wenn ein Aussteller seinen Stand komplett eigenständig betreibt (z.B. Artist), kann dieser im Krankheitsfall bis 1 Woche vor Event kostenfrei eine Vertretungsperson für seinen Stand angeben.

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b) Wenn ein Aussteller seinen Stand auf der NEXO - Nerd Expo vor Zusage (Akkreditierung) durch die Veranstaltung absagt/storniert fallen für den Aussteller keine Kosten an.


c) Mit abschicken einer Aussteller-Anmeldung ist diese für den Aussteller verbindlich und auch ohne Unterschrift gültig. Bei Zusage/Akkreditierung durch die Veranstaltung ist eine Teilnahme am Event verpflichtend.

 

d) Der Netto-Preis im Angebot, der sich bei der Kalkulation der Anmeldung ergibt, darf im Planungsprozess vonseiten der Veranstaltung nur max. 10% überboten werden. Höhere Preisabweichungen müssen vorerst mit dem Aussteller abgesprochen werden & können ohne Zustimmung durch den Aussteller nicht in Rechnung gestellt werden.

Discl
aimer: Technische Fehler seitens des Systems sind ausgenommen. Beispiel: Wenn das System im Angebot durch einen Systemfehler 0,00 EUR als Netto-/Bruttosumme angibt, ist dies von Punkt 9c ausgenommen.


e) Die Veranstaltung (NEXO - Nerd Expo) kann zu jederzeit ohne Angaben von Gründen dem Aussteller eine Absage erteilen. (Sowohl vor als auch nach Zusage/Akkreditierung durch die Veranstaltung) Ein Anspruch auf Erstattung angefallener Kosten besteht nicht.

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12. Aufzeichnungen

 

a) Mit Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Besucher/die Besucherin der NEXO unwiderruflich damit einverstanden, dass der Veranstalter, sein Team, seine beauftragten Dienstleister und akkreditierte Pressevertreter Video- und Fotoaufnahmen zu Informations-, Dokumentations- und Werbezwecken vom Besucher als Teilnehmer des Festivals erstellt, vervielfältigt und in Print- und audiovisuellen Medien veröffentlichen darf. Diese Einwilligung erfolgt ohne Vergütung und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt. Die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetz sowie der DSGVO werden eingehalten. Sämtliche Rechte dürfen auch zu vorstehenden Zwecken auf Dritte übertragen werden.

b
) Wir freuen uns über jegliche Bild-, Ton- und Videoaufnahmen unserer Veranstaltung und gestatten dies auch unseren Besuchern. In von uns gekennzeichneten Bereichen, oder auch für Teile des Programms gilt dies jedoch nicht.

 

c) Teile unserer Veranstaltung, sowie Teile des Programms können Live im Internet übertragen werden. Besucher, die sich in gekennzeichneten Bereichen dieser Art aufhalten, erklären sich damit einverstanden zu diesem Zweck gefilmt zu werden.

 

d) Wir können im Rahmen der Veranstaltung Dritte dazu beauftragen, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu machen, auch von Besuchern. Die Aufnahmen dienen für Werbezwecke für die Veranstaltung oder für die Veranstalter. Sollten im Einzelfall die Interessen des Besuchers durch die Nutzung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, im Rahmen eines berechtigten Interesse, verletzt werden, so gilt diese Befugnis nicht.

 

e) Bild- Ton- und Videoaufnahmen werden während und nach der Veranstaltung zu Online-, Print-, Video- oder Werbezwecken genutzt.

 

13. Haftung

 

a) Die Haftung aus vertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikten ist beim Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Gefahr für Leben, Körper und Gesundheit der Besucher.

 

b) Die Haftungsbeschränkung bezieht sich nicht auf: - Ansprüche aus dem Produkthaftungsgestetz - arglistiges Verschweigen von Mängeln, - Verletzung von einer Garantie - Verletzung von Kardinalspflichten - Ersatz von Verzugsschäden Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

c) Die Haftung bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

 

d) Für mitgebrachte Gegenstände des Besuchers haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.

 

e) Bei Beschädigung oder Verlust bei Garderobenstücken wie z.B. Jacken, Rucksäcken etc. ist eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend zu machen.

 

14. Datenschutz

 

a) Bei der Bestellung von Eintrittskarten werden Adressdaten erhoben, die ausschließlich zu Versandzwecken an Dritte weitergeleitet werden.

 

b) Zur Katalogisierung und Kennzeichnung der Waffen und dazugehörigen Cosplays oder Kostümen behalten wir uns vor, Fotos zur Überprüfung vorab oder auf dem Veranstaltungsgelände anzufertigen. Diese werden nach der Veranstaltung restlos gelöscht.

 

15. Sonstiges

 

a) Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.

 

b) Der Allgemeine Gerichtsstand, insofern der Besucher keinen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, ist für sämtliche Streitigkeiten ergebend aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters (Leipzig)

 

c) Dem Besucher steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn die Rechte und Pflichten des Veranstaltungsbesuchsvertrags auf einen Dritten übergeben werden, insofern er dieses einen Monat nach Kenntnisnahme einräumt. Diesbezüglich werden wir unsere Besucher rechtzeitig informieren.

 

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

 

16. Schlussbestimmung & Kontakt

 

a) Es gelten unsere AGB in der jeweils gültigen Fassung, der Veranstalter behält sich vor, Änderungen vorzunehmen. Diese Änderungen werden nur in nachbezeichneten besonderen Fällen vorgenommen. Zu diesen Fällen gehören insbesondere Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie veränderte Vorgaben der örtlich zuständigen Behörden. Derartige Änderungen kann widersprochen werden. Ein Widerspruch muss fristgerecht binnen einer Frist von einem Monat beim Veranstalter eingehen.

 

b) Kontaktadresse bei Fragen:

 

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