AGB
1. Veranstalter
Der Veranstalter der NEXO ist das OFFLINE Entertainment e.U. (z. Hd. Ricki Wölbling)
Schmiedestraße 2, 04229 Leipzig.
Unternehmer: Ricki Wölbling
Telefon: +49 (0) 178 35 47 129
E-Mail: mail@nexo-con.de
Umsatzsteuernummer gemäß §27a UstG: DE59 062 378 152
(Im nachfolgenden „Veranstalter“ genannt.)
2. Vertragsschluss
a) Das Bestellen von Eintrittskarten stellt ein Angebot auf Abschluss eines Vertrags dar. Ein solcher Vertrag kommt erst mit dem Erhalt einer per E-Mail versendeten, Auftragsbestätigung, sowie unter Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Nachfolgenden Text ABG genannt) zustande. Der Eintrittskartenbesteller (Besucher) erhält innerhalb von 14 Tagen nach Bezahlung die Auftragsbestätigung. Unsere Besucher erklären sich mit der Geltung der AGB einverstanden.
b) Wir behalten uns vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Innerhalb der nächsten 14 Tage nach Bestellung teilen wir die Ablehnung der Bestellung mit.
c) Sollten wir die Veranstaltung absagen müssen, so erstatten wir den vollen Ticketpreis zurück. Sollten wir die Veranstaltung verlegen, muss die Stornierung des Besuchers innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Verlegung erfolgen. Die Rückzahlung der Eintrittskarten erfolgt in beiden Fällen nach 90 Tagen, oder 90 Tage nach dem Erhalt der Eintrittskarten insofern sie physisch begrenzt sind.
d) Die Gültigkeit bezieht sich auf auf das einmalige Betreten des Veranstaltungsgeländes an den ausgewiesenen Daten auf dem Eintrittskarten.
e) Rückgabefrist: Nach Kaufabschluss besteht 30 Tage Kostenloses Stornierungs-/Rückgaberecht. Danach ist eine Stornierung/Rückgabe des Tickets nicht mehr möglich. Des weiteren gilt, ab 30 Tage vor Veranstaltung ist eine Stornierung/Rückgabe des Tickets ebenfalls nicht mehr möglich.
3. Durchführung
a) Die NEXO, im Nachfolgenden „Veranstaltung“ genannt, findet im Leipziger Mediencampus Villa-Ida (Poetenweg 28, 04155 Leipzig) statt. Hierzu wird das Tagungsgebäude, das Apartmenthaus sowie der Wintergarten mit Innenhofterrasse und Grünflächen genutzt. Sollten wir den Ort der Veranstaltung ändern, wird dies rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben. Diese ABG gelten genauso für das Veranstaltungsgelände und dessen Zuwege.
b) Sollten Eintrittskarten verloren gehen besteht kein Anspruch auf Ersatz. Gleiches gilt für das beschädigen der Eintrittskarten bis zur Unkenntlichkeit.
4. Zutritt zur NEXO
a) Das Veranstaltungsgelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte betreten werden. Die Eintrittskarte muss am Eingang vom Besucher gegenüber dem NEXO-Team vorgezeigt werden.
b) Der Aufenthalt in Gaststätten darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nur gestattet werden, wenn eine personensorgeberechtigte oder erziehungsbeauftragte Person sie begleitet oder wenn sie in der Zeit zwischen 6 und 23 Uhr eine Mahlzeit oder ein Getränk einnehmen. (§3 Abs.1 JuSchG)
Personensorgeberechtigte ist, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person das Sorgerecht nach den Vorschriften des BGB zusteht. Erziehungsbeauftragt kann besonders jede Person über 18 Jahren sein, die mit den personensorgeberechtigten vereinbart hat, das Kind/den Jugendlichen zu begleiten. Daraus folgt, dass Erziehungsbeauftragte einen schriftlichen Nachweis der Beauftragung, sowie eine Kopie des Ausweises der personensorgeberechtigten Person, mitzuführen und auf Verlangen des NEXO-Teams vorzulegen.
c) Als Altersnachweis ist ein amtlich beglaubigtes Lichtbild-Dokument (Personalausweis, Reisepass, Führerschein) im Original mitzuführen. Dieser ist auf Verlangen des NEXO-Teams vorzulegen.
d) Der Zutritt für Haustiere ist zum Veranstaltungsgelände nicht gestattet. Ausnahmen hierfür bilden Blindenführhunde.
e) Wir als Veranstalter behalten uns das Recht vor, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Eintrittspreises zu verweigern, sollte dafür ein wichtiger Grund gegeben sein. Ein solcher wichtiger Grund ist unter anderem, aber nicht abschließend, gegeben wenn der Besucher:
- Drogen oder Alkohol konsumiert hat
- Gewaltbereitschaft zeigt - gegen bestehendes Hausrecht verstößt
- homophobe/menschenverachtende/radikale Gesinnung zeigt
- verbotene Gegenstände bei sich trägt (Erläuterung in Absatz 5 NEXO AGB)
- Widerstand gegen das NEXO-Sicherheitsteam leistet
f) Droht eine Überfüllung einzelner Räumlichkeiten oder Bereiche, ist das NEXO-Sicherheitsteam dazu befugt, den Zutritt temporär zu verweigern. Den Anweisungen des NEXO-Sicherheitsteam ist Folge zu leisten.
g) Am Eingang werden unsere Besucher durch das NEXO-Team durchsucht. Dabei blicken sie in Handtaschen, Rucksäcke oder andere Transportgegenstände.
h) Wir beschränken die maximale Größe für Gepäckstücke, die in der Garderobe abgegeben werden können auf Handgepäckgröße. (55 x 40 x 23 cm)
i) Der Besucher trägt die Verantwortung für den Verlust oder die Beschädigung sämtlicher in den Garderoben gelassenen Gegenstände.
5. Verbotene Gegenstände
a) Auf dem Veranstaltungsgelände sind im Nachfolgenden genannte Gegenstände unerwünscht:
- Waffen nach §1 Abs. 2 WaffG
- jegliche Waffen, die unter § 2 Abs. 2-4 WaffG (+ Anlage 2, die sog. Waffenliste) zu finden sind
- Patronen-, Kartuschen-, hülsenlose sowie pyrotechnische Munition.
Gilt auch für optisch ähnliche, verwechselbare Munition
- Pyrotechnik - SoftAir-, Paintball, Gotcha sowie Gaspistolen. Gilt auch, wenn diese nicht geladen sind.
- Schlagstöcke, Teleskop-Schlagstöcke und Tonfa
- Echte Schwerter, Säbel und Messer - Reizstoffsprühgeräte und Gassprühdosen
- Taser oder andere Elektrowaffen jeglicher Art
- Schriftstücke, Zeichnungen oder Fahnen mit politischem oder ideologischem Inhalt sowie fremdenfeindliches, homophobes oder propagandistischen Material
- Getränke dürfen nur in Kunststoffflaschen mitgeführt werden.
- Waffenimitationen; Ausnahme: wenn diese aus Gummi, Weichplastik, thermoplastischen Werkstoffen oder ähnlichen Material sind im Rahmen eines Cosplays.
- LARP (Life Action Role Play) Waffen; Ausnahme: wenn diese aus Schaumstoff, Gummi Weichplastik, thermoplastischen Werkstoffen oder ähnlichem Material bestehen
- Stäbe oder Imitate aus Kombinationen mit Holz, wenn der Holzanteil überwiegt.
- Pfeil und Bogen; Ausnahme: Bogen nicht funktionsfähig bis max. 1,50m; Pfeile ohne, oder mit weicher Spitze (z.B. Schaumstoff)
- Plexiglas
- Holz ab einer Dicke von 3cm
b) Während der Veranstaltung oder der Einlasskontrolle erklärt sich unser Besucher damit einverstanden, sich einer Taschen- und Leibesvisitation zu unterziehen um ggf. verbotene Gegenstände zu identifizieren und, sofern im gesetzlichen Rahmen, diese an der Garderobe abzugeben.
6. Cosplay Regeln
a) Waffen oder Stäbe, die im Rahmen eines Cosplays mit sich geführt werden dürfen, auch wenn zulässig, die Höchstlänge von 2,50m nicht überschreiten. Stacheln an Arm- oder Halsbändern dürfen nicht länger als 5cm sein. Ebenso sollten diese stumpf und nicht aus Metall sein.
b) Maximale Höhe des Cosplays inklusive Flügeln und Kronen: 2,50m
c) Schleppen und Schwänze bis max. 1m ab Fußende
d) Wir behalten uns vor, Waffen unter Berücksichtigung besonderer Faktoren oder bei Zweifel, einzubehalten
e) Sensenblatt bis max. 80cm; Schilde bis zu einem Durchmesser von 80cm
f) Cosplays müssen die Intimbereiche, sowie das Gesäß ausreichend bedecken, d.h. der Oberkörper ist nicht betroffen, unabhängig des Geschlechts.
g) Wir behalten uns vor, Kostüme, die Armeeuniformen und Kampfanzüge aus der Zeit nach 1900 darstellen oder daran angelehnt sind, abzulehnen.
h) Hat sich der Besucher eine Waffe oder ein Cosplay von rules@nexo-con.de vorab genehmigen lassen, so ist diese Genehmigung auf dem Veranstaltungsgelände mit sich zu führen. Nichtsdestotrotz muss der Besucher sich diese am ausgewiesenen Waffencheck bestätigen lassen.
i) Showkämpfe sind nicht gestattet.
7. Hausordnung und Verhalten
a) Auf dem Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Personal des Mediencampus Villa Ida, vom Veranstalter und von unserem NEXO-Team ausgeübt.
b) untersagte Verhaltensweisen:
- Aufenthalt auf dem Veranstaltungsgelände außerhalb der Öffnungszeiten
- Das betreten von für Besucher gesperrten Bereichen, wie z.B.: Backstagebereich
- Störung der Programmpunkte
- Alle Notausgänge, sowie Flucht- und Rettungswege müssen in voller Breite zugänglich bleiben
- Vandalismus oder mutwillige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen des Veranstaltungsortes
- Mitführen von unter Absatz 5 NEXO AGB genannten, verbotenen Gegenständen
- Straftaten - Androhungen von körperlicher Gewalt
- Das Rauchen ist nur außerhalb des Hauses an ausgewiesenen Standorten erlaubt. Dies gilt auch für E-Zigaretten.
- Das Anbringen von Stickern, Fahnen oder Plakatierung an Zäunen, Mauern, Bäumen
- Verkauf oder auslegen von Werbemitteln ohne Absprache mit uns ist verboten.
- Das Verunreinigen des Veranstaltungsgeländes durch z.B. Abfall
- Das Abspielen von lauter Musik über Audiogeräte wie z.B. Bluetooth Boxen ist untersagt.
- Abordnungen des NEXO-Teams nicht zu befolgen bei z.B. Eingangskontrollen
- sexuelle Andeutungen, Belästigung oder Übergriffe
c) Bei Verstoß oder Unterlassen einer oder mehrerer genannten Verhaltensweisen sind der Veranstalter und/oder das Personal des Mediencampus Villa Ida dazu berechtigt, den Besucher ohne Erstattung des Eintrittspreises des Veranstaltungsgeländes zu verweisen. Dieses Hausverbot wird notfalls mit Zuhilfenahme der örtlichen Polizei durchgesetzt.
8. Programm
a) Das Recht auf Änderungen am angekündigten Programm behalten wir uns vor. Ansprüche des Besuchers bei zumutbaren und/oder unwesentlichen Änderungen bestehen hierbei nicht.
b) Teile des Programms können in englischer Sprache gehalten werden. Hierfür stellen wir keine Übersetzung bereit und Ansprüche diesbezüglich sind Ausgeschlossen.
c) Die Teilnahme an Programmpunkten kann nicht sichergestellt werden, da unser NEXO-Team zur Sicherheit unserer Besucher auf die maximale Besucherzahl in den Räumlichkeiten achten wird.
d) Sollte sich der Ablauf des Programms verzögern bestehen keine Ersatzansprüche seitens der Besuchern.
9. Aftershow Party
a) Wir erlauben den Zutritt zu diesem Programmteil nur für Personen ab dem 18. Lebensjahr.
b) Das mitbringen von veranstaltungsgeländefremden alkoholischen Getränken ist untersagt.
c) Im Außenbereich ist eine Maximallautstärke von 55db(A) einzuhalten. Dies entspricht in etwa der normalen Gesprächslautstärke.
10. Aufzeichnungen
a) Wir freuen uns über jegliche Bild-, Ton- und Videoaufnahmen unserer Veranstaltung und gestatten dies auch unseren Besuchern. In von uns gekennzeichneten Bereichen, oder auch für Teile des Programms gilt dies jedoch nicht.
b) Teile unserer Veranstaltung, sowie Teile des Programms können Live im Internet übertragen werden. Besucher, die sich in gekennzeichneten Bereichen dieser Art aufhalten, erklären sich damit einverstanden zu diesem Zweck gefilmt zu werden.
c) Wir können im Rahmen der Veranstaltung Dritte dazu beauftragen, Bild-, Ton- und Videoaufnahmen zu machen, auch von Besuchern. Die Aufnahmen dienen für Werbezwecke für die Veranstaltung oder für die Veranstalter. Sollten im Einzelfall die Interessen des Besuchers durch die Nutzung von Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, im Rahmen eines berechtigten Interesse, verletzt werden, so gilt diese Befugnis nicht.
d) Bild- Ton- und Videoaufnahmen werden während und nach der Veranstaltung zu Online-, Print-, Video- oder Werbezwecken genutzt.
11. Haftung
a) Die Haftung aus vertraglichen Pflichtverletzungen sowie aus Delikten ist beim Veranstalter, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Gefahr für Leben, Körper und Gesundheit der Besucher.
b) Die Haftungsbeschränkung bezieht sich nicht auf: - Ansprüche aus dem Produkthaftungsgestetz - arglistiges Verschweigen von Mängeln, - Verletzung von einer Garantie - Verletzung von Kardinalspflichten - Ersatz von Verzugsschäden Dies gilt auch für gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
c) Die Haftung bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten wird der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsabschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.
d) Für mitgebrachte Gegenstände des Besuchers haftet der Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
e) Bei Beschädigung oder Verlust bei Garderobenstücken wie z.B. Jacken, Rucksäcken etc. ist eine Haftung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend zu machen.
12. Datenschutz
a) Bei der Bestellung von Eintrittskarten werden Adressdaten erhoben, die ausschließlich zu Versandzwecken an Dritte weitergeleitet werden.
b) Zur Katalogisierung und Kennzeichnung der Waffen und dazugehörigen Cosplays oder Kostümen behalten wir uns vor, Fotos zur Überprüfung vorab oder auf dem Veranstaltungsgelände anzufertigen. Diese werden nach der Veranstaltung restlos gelöscht.
13. Sonstiges
a) Auf diesen Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
b) Der Allgemeine Gerichtsstand, insofern der Besucher keinen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat hat, ist für sämtliche Streitigkeiten ergebend aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Veranstalters (Leipzig)
c) Dem Besucher steht ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, wenn die Rechte und Pflichten des Veranstaltungsbesuchsvertrags auf einen Dritten übergeben werden, insofern er dieses einen Monat nach Kenntnisnahme einräumt. Diesbezüglich werden wir unsere Besucher rechtzeitig informieren.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, oder nach Vertragsabschluss unwirksam und undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.